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Aktuelle Information an alle SFN-MitgliederInnen

Liebe SegelfreundeInnen,

das Corona-Virus hat große Teile der Welt im Griff.


Diese Tatsache beeinflußt uns in unserem Familien- sowie Vereinsleben.Wie in der vorausgegangenen Email mitgeteilt, bleibt unsere Steganalage bis einschließlich 30.04.2020 geschlossen.


Einzelne Mitglieder vom SFN arbeiten zur Zeit daran, unsere Steganlage betriebsfähig herzurichten, um den Steg ab dem 01. Mai 2020 für VereinsmitgliederInnen zur Bootsbenutzung zu öffnen.

Hierfür haben die Vereine und deren verantwortliche Vorstandsmitglieder die Rahmenbedingungen der Ordnungsbehörden von NRW und der kommunalen Behörde der Stadt Heimbach „einzuhalten“. Siehe u.a. den Auszug „Pandemielage COVID-19 – Allgemeine Information der Wasserschutzpolizei“.


Die folgenden Hinweise bzw. Beschränkungen gelten nur in Nordrhein-Westfalen!


Stand 06. April 2020:

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Pandemielage ist die individuelle Ausübung des Wassersports (Führen eines Sportbootes, Angeln, Kanufahren, Surfen, etc.) unter Beachtung der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ (CoronaSchVO) grundsätzlich erlaubt.

Darüber hinaus ist die Inanspruchnahme von Handwerks- (z.B. Werftarbeiten) oder Dienstleistungen (z.B. Kranen von Booten) nicht beschränkt, soweit durch die beauftragten Betriebe Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen getroffen werden.

Es wird jedoch um die Beachtung der folgenden Beschränkungen gebeten:

• Untersagung des Sportbetriebs (§ 3 CoronaSchVO)

z.B.: Segeltraining im Verein, Angelwettkämpfe, organisierte Sportbootausfahrten im Verein, Kanu Polo, Rudertraining bzw. Regatten etc.

• Untersagung von Zusammenkünften in Vereinen und Sport-/Freizeiteinrichtungen (§ 3 CoronaSchVO)

Unter Vermeidung von Zusammenkünften bleibt jedoch der Zugang zu Sportbooten bzw. der Zugriff auf Sportgeräte (Kanu, Ruderboot, Segelboot etc.) möglich.

• Kontaktsperre (§ 12 CoronaSchVO)

z.B. Bootsfahrten mit mehr als zwei Personen (ausgenommen in gerader Linie Verwandte oder in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen).


• Beherbergung, Tourismus (§ 8 CoronaSchVO)

Das Anbieten von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken ist untersagt (z.B. Übernachtung auf dem eigenen Boot in einer Sportboot-Marina).

Die Vereinsvorstände des SFN und des SSS befinden sich bezüglich der Umsetzung der Pandemieschutzmaßnahmen mit Wassersport Becker und der Ordnungsbehörde der Stadt Heimbach im Austausch.

Den VereinsmitgliederInnen wird gestattet, den Bootssteg nur als Zugangsbrücke zu dem eigenen Boot mit dem Ziel, eine Bootsfahrt umgehend anzutreten, zu nutzen.

Nach Beendigung der Bootsfahrt ist der Steg wieder als Brücke zu nutzen und die Steganlage unverzüglich zu verlassen.

Der Aufenthalt auf der Steganlage ist untersagt.

Von den Ordnungsbehörden sind auch das Verweilen auf den Booten nach dem Anlegen sowie das Verweilen auf der gesamten Steganlage untersagt.

Aus diesem Grund hat der SFN-Vorstand beschlossen, den Aufenthaltsbereich rund um die Tische und Bänke sowie die Zeltfläche komplett mit Absperrband zu sperren.

Des Weiteren werden in dieser Segelsaison die Gemeinschaftsgeräte wie der Kühlschrank, die Kaffeemaschine und die Kochstelle nicht installiert.

Der Zugang zu dem Vereinsgelände ist ausschließlich für eingetragene Vereinsmitglieder erlaubt. Begleitpersonen, die kein SFN-Mitglied sind, ist der Zutritt untersagt.

Sollte der Wunsch von einem Ehe- oder Lebenspartner eines langjährigen Vereinsmitglieds geäußert werden, eine Mitgliedschaft im SFN anzutreten, so stehen wir als SFN-Vorstand diesem Wunsch offen gegenüber. Darüber hinaus werden jedoch im Jahr 2020 keine neuen Mitglieder aufgenommen.


Folgende Rahmenbedingungen sind zu beachten:

Wer den Steg betreten möchte, vergewissert sich bitte vom oberen Eingang aus, dass die Fähre und die Treppe frei sind. Die Nutzung der Treppe und der Fähre ist für max. 2 Vereinsmitglieder unter Einhaltung des nötigen Sicherheitsabstandes gestattet. Sollte sich ein anderes Mitglied auf der Fähre oder der Treppe bewegen, ist bitte oben auf der Wiese mit ausreichend Abstand zu warten, bis diese wieder frei sind.

Die Toilette ist immer nur für eine Person freigegeben. Der Verein hat Desinfektionsmittel sowie Einmalhandtücher bereitgestellt. Bitte diese bereitgestellten Mittel zwingend vor und nach dem WC-Gang zur Desinfektion des Toilettenaufsatzes und der Hände zu benutzen. Die Papierhandtücher sind in den bereitgestellten Mülleimer und nicht in der Toilette zu entsorgen (Verstopfungsgefahr)!

Auf dem Steg ist der Gemeinschaftsbereich geschlossen und nicht nutzbar. Jeder hat sich unverzüglich zu seinem Boot zu begeben und auf dem Steg einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.


Der Vorstand bittet alle MitgliederInnen achtsam mit der Situation umzugehen. Die Ordnungsbehörde hat uns mitgeteilt, dass bei Bekanntwerden von Verstößen gegen diese Auflagen, wir als Vorstand in der Verantwortung stehen (mögliche Bußgelder) und gezwungen werden können, die Steganlage wieder zu schließen.



Liebe SFN-VereinsmitgliederInnen,


wir als SFN-Vorstand bitten Euch, uns in der schwierigen Situation aktiv zu unterstützen, damit wir auch in dieser Segelsaison den Segelsport ausüben können.


Das für den 09. Mai 2020 geplante Ansegeln wird aus gegebenem Anlaß abgesagt. Darüber hinaus wird geprüft, ob das Jugendsegelcamp überhaupt stattfinden kann. (Der Veranstaltungsort für den Segelcamp – der Grillplatz am Waschbendchen – wurde von der Stadt Heimbach bis auf weiteres geschlossen.)


Bleibt gesund!


Viele Grüße

Euer SFN-Vorstand

gez. Michael Lehmann Timo Rüssel (1. Vorsitzender ) (2. Vorsitzender)

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